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Änderungen in der Abrechnung 2/15

Artikel
Christoph Neumann

Änderungen in der Abrechnung 2/15

Nach Auskunft des letzten BVND-Telegramms vom Januar 2015 wurden im Dezember 2014 vom Bewertungsausschuss die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03010 und 04010 ab 01.04.15 gestrichen. Zukünftig können somit von allen SPP auch nach Überweisung durch einen Hausarzt die volle Versichertenpauschale GOP 03000 bzw. 04000 und die volle Zusatzpauschale GOP 03040 abgerechnet werden! Die wiederholten Interventionen auf Landes- und Bundesebene haben zu diesem erfreulichen Erfolg geführt.