Als gemeinnütziger Verband
nehmen wir darüber hinaus die Interessen unserer Mitglieder wahr und vertreten diese bei Behörden und der bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Wir stehen in produktivem Austausch mit dem bayerischen Hausärzteverband (BHÄV), dem Fußnetz Bayern und der Fachkommission Diabetes in Bayern. Ziel des Berufsverbandes ist die Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus in Bayern.
Im Zentrum unserer Bemühungen
steht der regelmäßige, enge, vertrauensvolle und intensive Austausch mit allen wichtigen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Diese Zusammenarbeit wird von allen Beteiligten sehr geschätzt. Grundlage unserer Honorierung ist neben dem EBM die Diabetesvereinbarung in Bayern und der DMP-Plattformvertrag. Diese wurden im Laufe der Zeit kontinuierlich gemeinsam weiterentwickelt.
Wir sind die einzige
lobbyunabhängige berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Diabetolog*innen in Bayern und damit das Sprachrohr dieser kleinen Berufsgruppe. Um in der heutigen Zeit wahrgenommen zu werden, ist es unerlässlich, gemeinsam unsere berufspolitischen Anliegen auf breiter Ebene regelmäßig und mit möglichst großem Rückhalt der Mitglieder zu vertreten. Nur so kann es uns auch in Zukunft gelingen, die über Jahre gewachsenen und mit aufgebauten guten Strukturen zur Patientenversorgung in Bayern und deren adäquate Vergütung zu erhalten. Dabei ist es wichtig, der extremen Innovationskraft unseres Fachgebietes gerecht zu werden und somit auch neue Leistungen auf den Weg zu bringen. Dazu braucht es unseren Input und eine überzeugende Strategie.
Vom bndb profitieren
alle Diabetolog*innen in Bayern, auch die, die nicht Verbandsmitglieder sind. Dies sind mehr als 50 %! Es lohnt sich also im ureigenen Interesse, Mitglied zu werden und sich einzubringen. Nur mit einer wachsenden Mitgliederzahl wird sich das über Jahre hinweg gefestigte Netzwerk unseres Berufsverbands erhalten und weiterentwickeln können.
Ergebnisse unserer Arbeit
Kommunikation der Verbandsmitglieder
Ein starker Verband lebt vom aktiven Austausch der Mitglieder untereinander und durch seine Präsentation nach außen. Plattform hierfür stellt unsere „lebendige“ Webseite dar. Sie informiert über Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse der Arbeit des Vorstands und wichtige Fortbildungsveranstaltungen in Bayern. Sie ermöglicht eine offene Diskussion der Mitglieder untereinander und mit den Vereinsgremien. Darüber hinaus werden alle Mitglieder regelmäßig mit zusätzlichen, aktuellen Informationen durch Newsletter informiert. 2 x jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt (in München und Nürnberg), um Planung und Ausrichtung für die Zukunft gemeinsam festzulegen.
Weiterbildung
Die Demographie wird in den nächsten Jahren zu einem starken Rückgang unserer Mitgliederzahlen führen, da die Babyboomer in den Ruhestand gehen werden. Aufgrund der Probleme bei der Implementierung der neuen Weiterbildungsordnung der BLÄK haben wir uns bei der BLÄK und der KVB für eine verlängerte Übergangsregelung eingesetzt. Nun wurde diese bis 2027 verlängert! Dies entlastet uns sehr und gewährleistet damit eine kontinuierliche ambulante Weiterbildungsmöglichkeit in der Diabetologie, um das Fortbestehen unserer Fachdisziplin gewährleisten zu können. Nur so kann der Wert unserer Praxen erhalten werden und eine reibungslose Übergabe an Nachfolger*innen gelingen.
Fortbildung
Wir organisieren Abrechnungsseminare nach Bedarf, die der Komplexität von Diabetesvereinbarung und Plattformvertrag gerecht werden und allen Mitgliedern helfen, die zur Verfügung stehenden Abrechnungsziffern richtig abzurechen. Auch Fortbildungen zu AID-Systemen waren bereits ein wichtiges Thema, das wir erneut aufgreifen werden.
Politische Aktivitäten 2025/2026
Die Innovationen im Bereich der Diabetestechnologie haben die ambulante Diabetologie revolutioniert. Durch Entwicklung der kontinuierlichen Zuckermessung im Gewebe (rtCGM) und kommunizierender Systeme von rtCGM, Algorithmus und Insulinpumpe (AID-System) lassen sich bisher nicht vorstellbare Verbesserung in der Glukoseregulation erzielen. Hierzu gehören eine verbesserte Therapieanpassung, eine Verbesserung der Zuckereinstellung (Zeit im Zielbereich von 70 bis 180 mg/dl) bei geringer Variabilität, eine Verringerung von Unterzuckerungen durch Warnsystem, eine Stabilisierung der nächtlichen Zuckerregulation und eine Vergrößerung der Lebensqualität! Aber: Der Aufwand für das Diabetesteam in kontinuierlicher Weiterbildung und für die Betreuung der damit versorgten Patient*innen ist sehr hoch.
Die diabetesspezifische extrabudgetäre Bezahlung für Schulung und Beratung ist seit 25 Jahren unverändert und das bei kontinuierlich steigenden Kosten. Die seit 2016 vom gBA geforderte Schulung für rtCGM ist noch immer nicht bundesweit erstattungsfähig. Darüber hinaus fehlt komplett eine Honorierung der technischen Innovationen. Ausnahme ist hier lediglich das erfolgreiche Telemedizinprojekt des bndb 2021 mit Unterstützung der bayerischen Staatsregierung, das in die Regelversorgung in Bayern übernommen wurde s.u. (link Publikation)
Aus diesem Grund haben DDG, diabetesDE, BVND und bndb am 23.07.2025 eine Pressemitteilung und ein gemeinsames Statement herausgegeben, das eine Honorierung dieser Arbeit einfordert.
https://www.ddg.info/presse/2025/moderne-diabetestechnologien-mehr-lebe…
Bei Rückgang des Verdienstes und steter Zunahme der Anforderungen für das gesamte Team
leidet der Berufsstand der ambulanten Diabetologie unter mangelnder Attraktivität für nachfolgende Generationen.
Ein großes Problem ist die Weiterbildung. Bei Kontinuierlichem Rückgang klinischer Weiterbildungsstätten für Diabetologie müsste die Weiterbildung durch ambulante Einrichtungen erfolgen. Das Fehlen des Facharztes für Diabetologie macht derzeit eine Weiterbildungsförderung durch KV und GKV rechtlich unmöglich. Die Weiterbildung muss derzeit also komplett durch die Weiterbildende in Eigenleistung finanziert werden. Von ca. 110 weiterbildungsberechtigten Ärzt*innen in Bayern werden derzeit nur 8 Stellen angeboten. Ohne Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen verschwindet die ambulante Diabetologie und damit ein wichtiger Baustein im DMP-Diabetes.
Um diese Problematik aufzulösen haben wir uns gemeinsam mit dem BVND und mit Unterstützung vieler diabetologischer Landesverbände dazu entschlossen, die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der ambulanten Weiterbildung Diabetologie auf Bundesebene auf den Weg zu bringen und mit dieser Aufgabe die Kanzlei von Herrn Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers in München beauftragt; geplant ist ein Gesetzesänderungsantrag. Unterstützung erfahren wir darüber hinaus durch Dr. Stephan Pilsinger, MdB und die DDG.
Ergebnisse unserer Honorarverhandlungen
- einheitliche Abrechnungsmodalitäten bei allen großen GKV
- Doppelte Pauschale in der Schwangerschaft
- Ersteinstellung auf die ICT unabhängig von einer vorbestehenden Insulintherapie
- Wiederholungsschulungen
- Einzelschulungen, Erhöhung des Einzelschulungskontingent von 5 auf 45 Unterrichtseinheiten pro Arzt und Quartal nach Auslaufen der Pandemieregelung (hier keine Deckelung
- Telemedizinisches Gesundheitscoaching basierend auf Ergebnissen und Publikation unseres bayerischen Telemedizinprojekts (siehe unten)
- unbefristetes Wiederholungscoaching in besonderen Situationen unter Angabe einer ICD-Kodierung